Glossar
Begriffe des Ausländerrechts, ohne Fachjargon erklärt
Bevor Sie sich in ein Verfahren stürzen, hilft es, das Vokabular zu verstehen. Hier sind die häufigsten Begriffe, jeweils in einem Satz erklärt.
Häufige Begriffsverwechslungen
Die häufigsten Verwechslungen
Was ist der Unterschied zwischen NIE und TIE?
Die NIE ist nur eine Identifikationsnummer; die TIE ist die physische Karte, die zusätzlich Ihre Aufenthaltserlaubnis nachweist. Eine NIE zu haben bedeutet nicht, zum Aufenthalt in Spanien berechtigt zu sein.
Was ist der Unterschied zwischen befristetem und unbefristetem Aufenthalt?
Der befristete Aufenthalt hat eine begrenzte Gültigkeit und muss verlängert werden; der unbefristete Aufenthalt gilt zeitlich unbegrenzt und entspricht, was Aufenthalt und Arbeit betrifft, dem eines spanischen Staatsbürgers.
Wirkt sich das Verwaltungsschweigen immer zu meinen Gunsten aus?
Nein. Das hängt vom Verfahren ab: Bei manchen ausländerrechtlichen Verfahren gilt Schweigen als Ablehnung, nicht als Genehmigung. Das sollte man von Fall zu Fall prüfen.
Brauche ich für jedes ausländische Dokument eine Apostille?
Nur für öffentliche Dokumente aus Ländern, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben. Hat das Herkunftsland es nicht unterzeichnet, braucht das Dokument stattdessen eine konsularische Legalisation.
Von A bis Z
Begriffe, denen Sie begegnen werden
- NIE (Ausländeridentifikationsnummer)
- Persönliche, nicht übertragbare Nummer, die jeden Ausländer in Spanien für Verwaltungs-, Steuer- und Finanzzwecke identifiziert. Sie ist für fast jedes Verfahren erforderlich: ein Bankkonto eröffnen, einen Arbeitsvertrag unterschreiben oder eine Wohnung kaufen.
- TIE (Ausländerausweis)
- Physisches Dokument, das Ihre Aufenthalts- (oder Aufenthalts- und Arbeits-) Erlaubnis in Spanien nachweist. Es enthält Ihre NIE, Ihr Foto und die Gültigkeitsdauer Ihrer Erlaubnis.
- Empadronamiento (Meldebescheinigung)
- Anmeldung beim Rathaus Ihres Wohnorts. Sie ist das Dokument, das Ihre ununterbrochene Aufenthaltsdauer in Spanien belegt – entscheidend für den Arraigo.
- Arraigo (Verwurzelungsverfahren)
- Weg zur Regularisierung für Ausländer, die eine bestimmte Zeit ohne Aufenthaltserlaubnis in Spanien gelebt haben. Es gibt mehrere Arten: sozial, arbeitsbezogen, familiär und ausbildungsbezogen.
- IPREM (öffentlicher Mehrzweck-Einkommensindikator)
- Offizieller Indikator zur Berechnung des Mindesteinkommens, das bei Verfahren wie der Familienzusammenführung gefordert wird. Er wird jährlich aktualisiert.
- IMV (Mindestexistenzsicherung)
- Staatliche Leistung für Personen und Familien in wirtschaftlich prekären Situationen. Sie kann das bei manchen ausländerrechtlichen Verfahren geforderte Einkommensniveau senken.
- Befristete Aufenthaltserlaubnis
- Erlaubnis, für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 1 bis 5 Jahre) in Spanien zu leben, verlängerbar, solange die Voraussetzungen weiter erfüllt sind.
- Daueraufenthaltserlaubnis
- Unbefristete Erlaubnis, in Spanien unter denselben Bedingungen wie ein spanischer Staatsbürger zu leben und zu arbeiten, nach einer Mindestzeit ununterbrochenen legalen Aufenthalts.
- Familienzusammenführung
- Verfahren, mit dem ein legal in Spanien ansässiger Ausländer beantragen kann, dass bestimmte Familienangehörige (Ehepartner, Kinder und in manchen Fällen Eltern) zu ihm ziehen.
- Visum
- Vorherige Genehmigung, die beim spanischen Konsulat im Herkunftsland vor der Reise nach Spanien beantragt wird, erforderlich für bestimmte Verfahren (zum Beispiel Familienzusammenführung oder das Digital-Nomad-Visum).
- Cita previa (Terminvereinbarung)
- Verpflichtendes System für den Besuch der meisten Ausländerbehörden und Polizeidienststellen: Ohne vorher gebuchten Termin werden Sie nicht persönlich empfangen.
- Expediente (Akte)
- Die Gesamtheit der Dokumente und Verwaltungsvorgänge zu Ihrem Verfahren, gekennzeichnet durch eine eindeutige Aktennummer.
- Resolución (Bescheid)
- Die endgültige Entscheidung der Behörde über Ihren Antrag: Sie kann positiv (bewilligt), negativ (abgelehnt) oder eingestellt sein.
- Verwaltungsschweigen
- Wenn die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über Ihren Antrag entscheidet. Je nach Verfahren kann Schweigen als Genehmigung oder als Ablehnung gelten.
- Recurso de reposición (Widerspruch)
- Verwaltungsrechtsbehelf bei derselben Stelle, die den Bescheid erlassen hat, mit der Bitte, ihre eigene Entscheidung zu überprüfen, bevor der Rechtsweg beschritten wird.
- Recurso contencioso-administrativo (Verwaltungsklage)
- Rechtsbehelf vor Gericht, wenn Sie mit einem Verwaltungsbescheid (oder dessen Schweigen) nicht einverstanden sind und kein Verwaltungsrechtsbehelf mehr möglich ist.
- Apostille (Haager Übereinkommen)
- Amtlicher Stempel, der die Echtheit eines öffentlichen Dokuments bestätigt, damit es in einem anderen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens gültig ist, ohne weitere Legalisation.
- Anerkennung eines Abschlusses (Homologación)
- Verfahren, damit ein im Ausland erworbener akademischer Abschluss in Spanien offiziell anerkannt wird.
- Liste der Mangelberufe
- Vierteljährliche Liste der spanischen Arbeitsagentur SEPE mit Berufen, für die es in Spanien nicht genügend Bewerber gibt, was die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer für diese Stellen erleichtert.
- Führungszeugnis
- Dokument aus dem Herkunftsland (und jedem Land, in dem Sie gelebt haben), das bestätigt, dass Sie nicht vorbestraft sind, erforderlich bei mehreren ausländerrechtlichen Verfahren.
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